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Facts and figures |
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Prostitution in der Schweiz
Zahlen
- Rund 14000 Frauen gehen in der Schweiz der Prostitution nach.
- Etwa 350'000 Männer in der Schweiz nehmen wenigstens einmal im Jahr die Dienste einer Prostituierten in Anspruch. Das heisst, fast jeder fünfte Mann zwischen 20 und 65 Jahren.
Diese Angabe beruht auf Hochrechnungen von kleinen Stichproben.
- Landesweit geht man von einem jährlichen Gesamtumsatz der Prostitution von ungefähr 3.5 Milliarden Franken aus.
Rechtliches
- Prostitution ist in der Schweiz seit 1942 legal .
Die Rahmenbedingungen dafür (Strichzonenpläne, Vorschriften über die erlaubte Art von Prostitution etc.) können allerdings je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
- In der ganzen Schweiz darf die Prostitution als Gewerbe nur ausüben, wer
- sexuell mündig (d.h. älter als 16 Jahre) ist
- im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ist
- die geltenden Rahmenbedingungen einhält.
- Strafbar sind überall in der Schweiz die Förderung der Prostitution und die Ausnützung sexueller Handlungen. Zuhälter, Bordellbesitzer und andere Arbeitgeber machen sich beispielsweise schuldig, wenn
- eine Prostituierte nicht selbst entscheiden kann, welche Freier sie bedienen will,
- sie bei ihrer Tätigkeit überwacht wird,
- sie über ihre Einnahmen nicht frei verfügen kann oder
- wenn sie gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen wird.
Wenn Sie einen Verdacht auf Menschenhandel, Zwang oder Ausbeutung haben, handeln Sie nicht überstürzt und nicht im Alleingang. Geben Sie der Frau Adresse und Telefonnummer der Beratungsstelle FIZ Makasi und ermutigen Sie sie, dort anzurufen. Oder nehmen Sie direkt mit der Beratungsstelle Kontakt auf: FIZ Makasi, Tel. 044 240 44 22,
www.verantwortlicherfreier.ch
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